Führerscheinkontrolle:
Pflicht für jeden
Arbeitgeber.
Wer Mitarbeiter mit Firmenfahrzeugen fahren lässt, haftet — auch wenn der Führerschein längst abgelaufen ist. Was § 21 StVG, § 31 StVZO und die DGUV Vorschrift 70 konkret verlangen, und wie digitale Führerscheinkontrolle diese Pflicht automatisch erfüllt.
Was das Gesetz fordert
Viele Arbeitgeber glauben, die Verantwortung liege allein beim Fahrer. Das ist falsch. Der Gesetzgeber macht den Fahrzeughalter — also das Unternehmen — explizit mitverantwortlich. Drei Rechtsgrundlagen sind hier zentral:
Wer als Fahrzeughalter zulässt, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sind möglich — unabhängig davon ob ein Unfall passiert ist.
Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bei gehoriger Sorgfalt bekannt sein müsste, dass der Führer die nötige Zulassung nicht besitzt.
Fahrzeuge dürfen nur Fahrern überlassen werden, die ihre Befähigung nachgewiesen haben. Kontrollintervalle und Ergebnisse müssen schriftlich oder elektronisch dokumentiert werden.
Im Schadensfall kann die Kfz-Versicherung bei nachgewiesener Verletzung der Kontrollpflicht die Regulierung ganz oder teilweise ablehnen. Das Unternehmen haftet dann persönlich für Sach- und Personenschäden.
Für wen gilt die Pflicht?
Die Kontrollpflicht gilt für jeden Arbeitgeber, der Mitarbeitern Firmenfahrzeuge überlässt — egal ob Pkw, Transporter oder Lkw. Besonders betroffen sind Branchen mit wechselnden Teams:
- Eventagenturen & Veranstaltungsfirmen — Fahrzeuge für Auf- und Abbau, Technik-Transport
- Catering-Unternehmen — Kühlfahrzeuge, Lieferwagen, Serviceteams
- Security-Dienstleister — Objektschutz mit wechselndem Fahrerpersonal
- Messebau & Aufbaufirmen — Transporter mit wechselnden Fahrern je Projekt
- Hostessen- & Promotionagenturen — Shuttle-Fahrzeuge, Messe-Transfers
- Vereine mit Vereinsfahrzeug — z.B. Vereinsbus für Stadtfeste
Bei Aushilfen und Minijobbern ist die Kontrolle besonders wichtig: Diese Beschäftigungsgruppe fährt häufig nur sporadisch — dabei wird der Führerscheincheck gerne vergessen oder als „einmalig bei Einstellung“ verstanden. Das ist nicht ausreichend.
Wie oft muss kontrolliert werden?
Die DGUV Vorschrift 70 empfiehlt eine Kontrolle mindestens zweimal jährlich — also alle sechs Monate. Verpflichtende Situationen für eine sofortige Prüfung:
- Vor dem ersten Fahrtantritt eines neuen Mitarbeiters
- Nach einem längeren Fahr-Unterbruch (z.B. Krankheit, Elternzeit)
- Wenn ein Führerschein in Kürze abläuft (EU-Fahrerscheine haben Ablaufdaten)
- Nach bekannt gewordenen Bußgeld- oder Strafverfahren des Fahrers
Seit 2013 ausgestellte EU-Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ältere Papier-Führerscheine der Klassen A und B müssen bis 2033 umgetauscht werden. Ein Mitarbeiter der seinen Umtausch vergessen hat, fährt technisch ohne gültige Fahrerlaubnis — und der Arbeitgeber haftet.
Was bei einem Verstoß passiert
Die möglichen Konsequenzen reichen von einem Bußgeld bis zur strafrechtlichen Verantwortung des Geschäftsführers:
- Strafanzeige nach § 21 StVG — Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
- Versicherungsregress — Versicherung kann bei Unfall Regress nehmen
- Zivilrechtliche Haftung — Sach- und Personenschäden aus eigener Tasche
- Bußgeld nach OWiG — für Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG
- Reputationsschäden — bei öffentlichkeitswirksamen Unfällen besonders schwerwiegend
Manuelle vs. digitale Kontrolle — der Unterschied
Viele Betriebe lösen die Führerscheinkontrolle noch mit einer Excel-Liste oder einem unterschriebenen Zettel. Das hat mehrere Nachteile:
- Excel erinnert nicht automatisch an ablaufende Führerscheine
- Papierzettel können verloren gehen — im Streitfall fehlt der Nachweis
- Bei großen oder wechselnden Teams ist manuelle Kontrolle kaum skalierbar
- Keine automatische Sperre wenn ein Führerschein abgelaufen ist
Digitale Führerscheinkontrolle löst diese Probleme: Der Mitarbeiter fotografiert seinen Führerschein einmalig selbst — das System erkennt Klassen und Ablaufdatum automatisch, erinnert vor Ablauf, und sperrt die Fahrerzuweisung bei abgelaufenen Dokumenten. Jede Kontrolle wird mit Datum und Uhrzeit protokolliert. Die gesetzliche Dokumentationspflicht ist damit automatisch und lückenlos erfüllt.
So funktioniert digitale Führerscheinkontrolle konkret
Einmalig im Mitarbeiter-Portal — direkt vom Smartphone. Kein Scan, kein Fax, kein Formular ausdrucken. Der Upload dauert unter einer Minute.
Das System liest automatisch alle Führerscheinklassen (A, B, C1, BE, CE usw.) sowie das Ablaufdatum aus dem Dokument. Der Arbeitgeber bestätigt per Klick.
60 Tage vor Ablauf wird der Mitarbeiter und der Verantwortliche automatisch benachrichtigt. Kein manuelles Nachhaken, kein Übersehen.
Ist ein Führerschein abgelaufen oder nicht hinterlegt, kann der Mitarbeiter bei der Schichtplanung nicht als Fahrer eingeplant werden. Die gesetzliche Kontrollpflicht ist damit technisch durchgesetzt.
Jeder Upload, jede Bestätigung und jede Kontrolle wird mit Zeitstempel und Benutzername gespeichert. Im Streitfall oder bei einer DGUV-Prüfung ist der Nachweis sofort abrufbar.
Führerscheinkontrolle automatisch erfüllen
Das DQ_COM Personalplanungssystem übernimmt die Führerscheinkontrolle vollständig digital — inklusive KI-Erkennung, automatischer Sperrung und lückenlosem Protokoll. Entwickelt für Eventagenturen, Catering, Security und Messebau.
System ansehen Demo anfragenFazit
Führerscheinkontrolle ist keine Kann-Regel — sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bei Verletzung strafrechtlich relevant. Für Unternehmen mit wechselnden Fahrern ist eine manuelle Kontrolle kaum zuverlässig skalierbar. Digitale Lösungen die den Führerschein-Upload, die KI-Erkennung und die automatische Sperre integrieren, sind die einzige Möglichkeit die Pflicht wirklich lückenlos zu erfüllen — ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Rechtshinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen zur Führerscheinkontrolle. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeits- oder Verkehrsrecht.